Darf ich die Kesb anonym informieren?
«Ein guter Freund ist verwahrlost. Er braucht dringend Unterstützung. Doch er lässt sich von niemandem helfen. Ich sehe mich daher gezwungen, die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zu informieren. Kann ich die Behörde anonym benachrichtigen?»
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