Kann ich jederzeit kündigen?
«Meine Schwester will einen Vorsorgeauftrag verfassen. Sie hat mich nun gefragt, ob ich sie im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten vertrete. Das mache ich gerne. Allerdings befürchte ich, dass mir die Kinder meiner Schwester die Aufgabe erschweren könnten. Könnte ich den Auftrag auch wieder abgeben?»
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