Muss mir der Kunde das Honorar zahlen?
«Ich bin Immobilienmakler und habe einem Kunden ein Haus vermittelt. Im Maklervertrag steht, das Honorar sei ‹nach Vertragsunterzeichnung beim Notar zahlbar›. Die Parteien haben den Vertrag beim Notar unterzeichnet, ihn nachher aber wieder aufgehoben. Der Verkäufer weigert sich, mir die Provision zu zahlen. Habe ich Anspruch auf das Honorar?»
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