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12.11.2019
Nein. Ein unterzeichneter Mietvertrag ist sowohl für den Vermieter als auch den Mieter verbindlich. Sie sind also auf das freiwillige Entgegenkommen des Vermieters angewiesen. Oder Sie suchen schnellstmöglich einen zumutbaren Nachmieter. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Finden Sie einen Ersatzmieter, sind Sie von Ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Bleibt Ihre Suche hingegen erfolglos, müssen Sie den Mietzins längstens bis zum erstmöglichen Kündigungstermin zahlen.
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