Arbeitsvertrag: Endet mein Arbeitsverhältnis erst ein halbes Jahr später?
«Ich arbeite in einer Privatschule als Lehrerin. Laut Vertrag kann das Arbeitsverhältnis nur auf zwei Termine im Jahr gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Ich habe auf den nächsten Termin gekündigt – jedoch ein paar Tage zu spät. Mein Arbeitgeber besteht nun darauf, dass ich weitere sechs Monate für die Schule arbeite. Kann er das von mir verlangen?»
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