Ja. Wenn Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen mit der Zahlung fälliger Mietzinse im Rückstand sind, können Vermieter schriftlich eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen ansetzen und androhen, dass das Mietverhältnis gekündigt werde, wenn der Mieter vor Ablauf der Frist nicht zahlt. Lässt der Mieter die Frist ungenutzt verstreichen, kann der Vermieter ihm mit amtlichem Formular und einer Frist von mindestens 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen. Dieses Recht haben Vermieter bei unbefristeten wie bei befristeten Mietverträgen.