Das Geschenksparkonto lautet auf den Namen Ihrer Frau, deshalb muss sie es allein versteuern. Sie muss es in ihrem Wertschriftenverzeichnis aufführen, wo sämtliche Bankkonten, Wertschriften und Guthaben festzuhalten sind. Ihre Tochter müsste nur dann Steuern zahlen, wenn das Konto auf den Namen ihres Kindes lauten würde.