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12.11.2019
Ja. Laut Gesetz erlischt der Taggeldanspruch gegenüber der Unfallversicherung erst mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer Rente oder mit dem Tod des Versicherten. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ändert nichts daran – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt. Sie werden also so lange Unfalltaggelder erhalten, bis Sie wieder voll arbeitsfähig sind oder eine Invalidenrente erhalten.
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