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12.11.2019
Nur im Ausnahmefall. Mieter sind verpflichtet, auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Verletzt ein Mieter diese Pflicht trotz einer Abmahnung durch den Vermieter in unzumutbarer Weise, darf ihm dieser mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen. Eine solche Kündigung ist auch zulässig, nachdem die Schlichtungsbehörde dem Mieter eine Erstreckung des bereits ordentlich gekündigten Mietverhältnisses gewährt hat. Denn auch eine Erstreckung befreit den Mieter nicht von seiner Pflicht zur Rücksichtnahme.
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