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12.11.2019
Ja. Sie haben keine pflichtteilsberechtigten Erben, da Sie nicht verheiratet sind, keine Nachkommen haben und Ihre Eltern nicht mehr leben. Sie können also frei über Ihren Nachlass verfügen. Dabei sind auch Verfügungen erlaubt für den Fall, dass Ihr Lebenspartner vor oder gleichzeitig mit Ihnen stirbt. Tritt dieser Fall ein und wurden keine Ersatzerben bestimmt, kommen die gesetzlichen Erben zum Zuge. Das wären in Ihrem Fall Ihre Geschwister und – falls diese nicht mehr leben – deren Kinder.
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