Erhält der überlebende Ehegatte alles?
«Meine Frau und ich haben vor Jahren einen notariell beurkundeten Ehevertrag abgeschlossen. Wir vereinbarten, dass beim Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte die ganze Errungenschaft erhält. Bedeutet das, dass unsere gemeinsamen Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten nicht erbberechtigt sind?»
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