Muss ich mein Freizügigkeitsgeld beziehen?
«Mein Mann ist gestorben, ich erhalte eine Witwenrente der AHV. Ich bin 60 Jahre alt und nicht mehr erwerbstätig. Muss ich mir das Geld auf meinem Freizügigkeitskonto auszahlen lassen, wenn ich Ergänzungsleistungen beantragen möchte?»
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