Inhalt
saldo 04/2020
03.03.2020
Nein. Sie unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag. Danach haben Sie ab Alter 50 sechs Wochen Ferien zugut. Laut Gesetz darf in Ihrem individuellen Vertrag nur zu Ihren Gunsten vom Gesamtarbeitsvertrag abgewichen werden. Das heisst: Im persönlichen Arbeitsvertrag kann der Ferienanspruch verlängert werden, aber nicht verkürzt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden