Inhalt
saldo 02/2020
04.02.2020
Nein. Wenn Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung anordnet, muss er auch die Kosten dafür übernehmen. Die für die Weiterbildung aufgewendete Zeit muss als Arbeitszeit angerechnet und bezahlt werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden