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saldo 03/2020
18.02.2020
Ja. Bei einem Ferienanspruch von vier Wochen pro Jahr haben Sie erst nach einem halben Jahr zwei Wochen Ferien zugut. Dazu kommt: Laut Gesetz bestimmt der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien. Ein Vorbezug wäre nur mit dem Einverständnis Ihres Chefs möglich.
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