Muss ich die Klage begründen?
«Ein Bekannter schuldet mir rund 10 000 Franken. Vor der Schlichtungsbehörde kam keine Einigung zustande. Der Friedensrichter stellte mir daher die Klagebewilligung aus. Muss ich meine Klage gegenüber dem Gericht schriftlich begründen?»
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