Muss ich dem Gläubiger Zinsen zahlen?
«Aus einer früheren Betreibung existiert ein Pfändungsverlustschein gegen mich. Nun bin ich in der Lage, die offene Rechnung zu begleichen. Der Gläubiger stellt mir aber zusätzlich Zinsen, einen Verzugsschaden und weitere Kosten in Rechnung. Ist das zulässig?»
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