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saldo 02/2021
02.02.2021
Letzte Aktualisierung:
03.02.2021
03.02.2021
Nein. Das Haus gehört zu Ihrem Eigengut, weil Sie es schon bei der Heirat besassen. Deshalb hat Ihre Frau keinen Anspruch darauf – auch nicht auf den Mehrwert. Anders wäre es, wenn Sie beispielsweise während der Dauer der Ehe Geld, das aus Ihrem Einkommen stammt, ins Haus investiert hätten.
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