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03.02.2021
Nein. Als Zeuge müssen Sie nur aussagen, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Vorladung erhalten. Wenn Sie dieser Vorladung nicht folgen, riskieren Sie eine Busse und eine Vorführung durch die Polizei. Anwälten hingegen müssen Sie keine Auskünfte erteilen, wenn Sie nicht wollen. Sie müssen der Verteidigerin des Beschuldigten gegenüber Ihre Absage auch nicht begründen.
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