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Nein. Die Grundversicherung zahlt zwar lediglich 50 Prozent der Kosten von medizinisch notwendigen Krankentransporten und maximal 500 Franken pro Jahr. Das gilt aber nur für die eigentlichen Transportkosten. Die Kosten für die während des Transports anfallenden Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen muss die Krankenkasse separat vergüten. An den Kosten für die ärztlichen Leistungen müssen Sie sich lediglich mit Franchise und Selbstbehalt beteiligen.
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