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saldo 02/2021
02.02.2021
Letzte Aktualisierung:
03.02.2021
03.02.2021
Ja. Schuldner müssen bei einer Pfändung gegenüber dem Betreibungsamt alle ihre Vermögenswerte und Wertgegenstände angeben. Auch Dritte, die Vermögensgegenstände der Schuldner aufbewahren, sind auskunftspflichtig. Deshalb müssen Banken Auskunft über das Kontoguthaben geben und können sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen.
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