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03.03.2021
Nein. Der Vermieter darf zwar als Sicherheit ein Depot in der Höhe von maximal drei Monatsmietzinsen verlangen. Das Mietzinsdepot muss bei einer Bank auf einem Sparkonto hinterlegt werden, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Mieter kann aber nicht zum Abschluss einer Mietkautionsversicherung verpflichtet werden. Eine solche sollte nur abschliessen, wer keine Mietkaution zahlen kann, denn das ist teuer. Und Zahlungen an den Vermieter wegen Schäden verlangt sie vom Mieter zurück.
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