Kann ich vor Vertragsende aus der Wohnung ausziehen?
«Ich lebe in einer Mietwohnung. Der Vertrag ist befristet und nicht kündbar. Er endet erst in zwei Jahren. Ich möchte jetzt aber vorzeitig ausziehen. Ist das möglich?»
«Ich war Zeuge einer Straftat. Vor kurzem wurde ich von der Rechtsanwältin des Täters kontaktiert. Sie will mich treffen und zu meinen Beobachtungen befragen. Muss ich dieser Aufforderung nachkommen?»
«Ich habe meine Eigentumswohnung vor einigen Jahren meinem Sohn überschrieben. Im Gegenzug räumte er mir ein lebenslanges Wohnrecht ein. Jetzt möchte meine Lebenspartnerin zu mir ziehen. Darf sie das, obwohl mein Sohn damit nicht einverstanden ist?»
«Mein Arbeitspensum beträgt laut Vertrag 42 Stunden pro Woche. Entlöhnt werde ich im Stundenlohn. Mein Chef kann mich zurzeit nicht mehr voll beschäftigen. Den Lohn will er mir nur für die tatsächlich geleisteten Stunden zahlen. Muss ich das akzeptieren?»
«Mein Ehemann und ich leben seit einigen Jahren getrennt. Mein Mann ist inzwischen pflegebedürftig, wir möchten jetzt wieder zusammenziehen. Müssen wir dann mit einer Kürzung unserer AHV-Renten rechnen?»
Muss ich für das Auswechseln der Schlösser zahlen?
«Ich wurde ausgeraubt. Dabei wurde mir auch der Firmenschlüssel gestohlen. Mein Chef will jetzt aus Sicherheitsgründen sämtliche Schlösser im Betrieb auswechseln lassen und mir die Kosten dafür in Rechnung stellen. Darf er das?»
Kann das Scheidungsgericht volljährige Kinder übergehen?
«Meine Tochter hat sich scheiden lassen. Das Urteil sieht keine Alimente für ihre 20-jährige Tochter vor. Meine Enkelin hat ihr Studium aber noch nicht abgeschlossen und ist daher auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Warum wurde das nicht berücksichtigt?»
Darf ich Stiefkindern und Kindern gleich viel vererben?
«Ich möchte meinen Nachlass regeln. Ich habe zwei eigene und zwei Stiefkinder, mein Mann lebt nicht mehr. Kann ich die Stiefkinder in meinem Testament ebenfalls berücksichtigen und alle vier Kinder zu gleichen Teilen als Erben einsetzen?»
«Ich musste in meinem Betrieb Kurzarbeit einführen. Wir unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser sieht eine durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit von 42 Stunden vor, lässt aber zu, dass im Einzelarbeitsvertrag längere Arbeitszeiten vereinbart werden. Für meine Angestellten gilt die 45-Stunden-Woche. Die Kurzarbeitsentschädigung wird jetzt aber auf der Basis einer 42-Stunden-Woche berechnet. Zu Recht?»