Inhalt
saldo 06/2021
30.03.2021
Letzte Aktualisierung:
31.03.2021
31.03.2021
Nein. Wer krankheitsbedingt ausfällt, hat Anspruch auf den Lohn, den er während dieser Zeit verdient hätte. Stand der Einsatzplan fest, muss der Arbeitgeber die geplanten Stunden entschädigen. Anders wäre es, wenn es noch keinen Arbeitsplan gegeben hätte. In dem Fall dürfte sich der Arbeitgeber auf den Durchschnittslohn der letzten Monate abstützen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden