Darf ich wegen Eigenbedarfs vorzeitig kündigen?
«Ich vermiete eine Wohnung. Vertraglich wurde eine Mindestdauer vereinbart, der Mietvertrag kann erstmals nach einem Jahr gekündigt werden. Jetzt möchte aber meine Tochter in die Wohnung einziehen. Kann ich dem Mieter wegen Eigenbedarfs vorzeitig kündigen?»
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