Ja. Gemäss Gesetz kann eine Mietwohnung mit einer Frist von drei Monaten auf einen beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Das ist bei Ihnen der Fall: Gesundheitliche Gründe, die einen Umzug ins Pflegeheim nötig machen, sind unzweifelhaft wichtige Gründe im Sinne des Gesetzes. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses über die drei Monate Kündigungsfrist hinaus wäre unzumutbar.
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Vom Mietantritt bis zur Kündigung: Alles über den Mietvertrag, Mietzinserhöhungen, Renovationen und Nebenkosten
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