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saldo 16/2021
12.10.2021
Ja. Auch bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung hat der Käufer zwei Jahre Garantie – es sei denn, dies wurde in den Versteigerungsbedingungen wegbedungen. Enthalten diese keinen Garantieausschluss, können Sie eine Reduktion des Kaufpreises verlangen oder den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.
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