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Ja. Als Eigentümer können Sie selbst entscheiden, wem Sie Ihre Wohnung vermieten wollen. Sie müssen den jetzigen Mieter aber zum gewünschten Termin aus dem Mietvertrag entlassen, wenn der vorgeschlagene Nachmieter zumutbar und zahlungsfähig wäre und den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen würde. Das gilt auch, wenn Ihr Wunschmieter erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Wohnung einzieht.
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