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Ja. Ist die betriebene Person nicht zu Hause, kann der Zahlungsbefehl jeder im gleichen Haushalt lebenden urteilsfähigen Person ausgehändigt werden. Wer berechtigt ist, einen Zahlungsbefehl entgegenzunehmen, darf anschliessend auch Rechtsvorschlag erheben. Der Rechtsvorschlag kann entweder direkt bei der Zustellung des Zahlungsbefehls oder anschliessend innert zehn Tagen beim Betreibungsamt erhoben werden.
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