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Nein. Der Halter haftet zwar für den von seinem Tier angerichteten Schaden. Allerdings nur, wenn er nicht beweisen kann, dass er das Tier sorgfältig hielt und beaufsichtigte. Da Sie Ihren Hund nur auf Ihrem Grundstück herumlaufen lassen, kann Ihnen keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden. Sie sind nicht haftbar, wenn ein Eindringling zu Schaden kommt.
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