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saldo 05/2021
16.03.2021
Letzte Aktualisierung:
17.03.2021
17.03.2021
Ja. Kleine Mängel, die man ohne handwerkliche Kenntnisse selbst beheben kann und die nicht über 150 Franken kosten, gehören zum kleinen Unterhalt. Dieser ist Sache des Mieters. Fehlende Kleinteile wie Glühbirnen, Backbleche, WC-Deckel, Duschbrausen oder Zahngläser müssen vom Mieter ersetzt werden, auch wenn sie alt waren.
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