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saldo 05/2021
16.03.2021
Letzte Aktualisierung:
17.03.2021
17.03.2021
Nein. Grundsätzlich verjähren Verlustscheine zwar erst nach 20 Jahren. Nach dem Tod eines Schuldners verjährt die Forderung aber ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs. Diese Forderung ist also verjährt.
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