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18.11.2020
Nein. Schuldner eines Verlustscheins müssen weder Zinsen noch andere Kosten zahlen. Sie schulden nur den auf dem Verlustschein aufgeführten Betrag. Tipp: Am besten begleichen Sie die offene Forderung direkt beim Betreibungsamt, das den Verlustschein ausstellte. Anschliessend wird der Verlustschein im Verlustscheinregister gelöscht. Auf Verlangen erhalten Sie eine Bescheinigung der Löschung.
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