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18.11.2020
Ja. Die Arbeitslosenkasse zahlt maximal 80 Prozent des auf die normale Arbeitszeit entfallenden Lohns. Als normale Arbeitszeit gilt zwar grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, jedoch höchstens die ortsübliche Arbeitszeit im betreffenden Wirtschaftszweig. Ist in einem Gesamtarbeitsvertrag eine Normalarbeitszeit festgelegt, gilt diese als ortsüblich.
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