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saldo 19/2020
17.11.2020
Letzte Aktualisierung:
18.11.2020
18.11.2020
Ja. Die Kündigungsfrist verlängert sich. Und zwar um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Grund: Es handelt sich nicht um einen krankheitsbedingten Rückfall, sondern um einen Unfall, der mit der Krankheit in keinem Zusammenhang steht. Da Sie bereits im neunten Dienstjahr stehen, kann sich das Arbeitsverhältnis maximal um 180 Tage verlängern.
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