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saldo 18/2020
03.11.2020
Letzte Aktualisierung:
04.11.2020
04.11.2020
Ja. Hat Ihr Betrieb wieder mehr Arbeit, kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie wieder länger arbeiten. Er muss der Arbeitslosenkasse aber die tatsächlich geleistete Arbeitszeit melden. Die Kurzarbeitsentschädigung wird dann gekürzt, und Sie haben wieder mehr Lohn zugut.
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