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02.12.2020
Nein. Angestellte haften nur für Schäden, die sie absichtlich oder fahrlässig dem Betrieb zufügen. In Ihrem Fall ist aber klar: Sie wurden ausgeraubt, Sie haben sich also nichts zuschulden kommen lassen. Die Kosten für das Auswechseln der Schlösser gehen nicht zu Ihren Lasten. Generell gilt: Wer den Arbeitgeber absichtlich schädigt, muss vollen Ersatz bezahlen. Bei nur fahrlässig verursachten Schäden haftet der Arbeitnehmer in der Regel nicht voll oder überhaupt nicht.
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