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02.12.2020
Ja. Sie können frei über Ihren Nachlass verfügen. Wenn die Kinder diese Aufteilung des Erbes akzeptieren, wird kein Richter etwas daran ändern. Falls aber eines Ihrer leiblichen Kinder damit nicht einverstanden ist, kann es auf seinen gesetzlichen Pflichtteil klagen. Dieser beträgt für jedes Ihrer beiden eigenen Kinder drei Achtelder Erbschaft – zusammen also drei Viertel. In diesem Fall würden Ihre Stiefkinder nur noch je einen Achtel erhalten.
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