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30.07.2019
Ja. Sie können innerhalb eines Monats seit Kenntnis des Todesfalls bei der kantonalen Behörde die Erstellung eines «öffentlichen Inventars» verlangen. Darin werden die Vermögenswerte und die Schulden des Verstorbenen aufgelistet. Nach Abschluss des öffentlichen Inventars hat jeder Erbe innerhalb eines Monats folgende Möglichkeiten: Er kann das Erbe annehmen oder ausschlagen, die amtliche Liquidation verlangen oder die «Annahme unter öffentlichem Inventar» erklären. Letzteres bedeutet, dass die Erben nur für diejenigen Schulden haften, die im Inventar verzeichnet sind. Die «Annahme unter öffentlichem Inventar» gilt automatisch auch für jene Erben, die innert der Monatsfrist keine Erklärung abgegeben haben. Ein öffentliches Inventar kostet oft mehrere Tausend Franken.
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