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30.07.2019
Ja. Der gekaufte Stuhl war offensichtlich mangelhaft. Deshalb haben Sie gemäss Gesetz einen Anspruch auf Rückgabe gegen Erstattung des Preises – oder auf den Umtausch gegen einen einwandfreien Ersatz. Wenn sich der Verkäufer für die Variante Ersatz entscheidet, wie in Ihrem Fall, müssen Sie das akzeptieren.
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