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30.07.2019
Nein. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die einen gültigen Fahrausweis besitzt. Das ist während eines Ausweisentzugs nicht der Fall.
Nein. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die einen gültigen Fahrausweis besitzt. Das ist während eines Ausweisentzugs nicht der Fall.
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