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12.11.2019
Nein. Das Bundesamt für Kommunikation erarbeitet zurzeit eine gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung. Der Betrag von voraussichtlich rund 50 Franken soll dann allen Haushalten auf einer Rechnung der Billag-Nachfolgerin Serafe gutgeschrieben werden. Das Parlament muss diesem Vorgehen noch zustimmen.
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Billag Mehrwertsteuer
Guten Tag, leider scheint der Gesetzentwurf diejenigen zu benachteiligen, die zum Zeitpunkt der unrechtmässigen Erhebung der Steuer in der Schweiz bezahlt haben, jetzt aber umgezogen sind. Sie haben kein Serafe-Konto. Wie also kann man seinen Anspruch in diesem Fall geltend machen? Danke im voraus für Ihre Antwort!