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12.11.2019
Nein. Zwar besteht der Vertrag zwischen der Pensionskasse und dem Betrieb. Nur diese beiden Parteien können ihn schliessen oder kündigen. Der Arbeitgeber muss aber laut Gesetz bei einem Wechsel der Pensionskasse das Einverständnis des Personals oder einer allfälligen Arbeitnehmervertretung einholen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet ein neutraler Schiedsrichter. Dieser wird im gegenseitigen Einvernehmen oder im Streitfall von der Aufsichtsbehörde bestimmt. Wechselt ein Betrieb die Pensionskasse ohne das Einverständnis der Mehrheit der Angestellten oder des Schiedsrichters, muss er für einen allfälligen Schaden aufkommen, der den Angestellten daraus entsteht.
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