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12.11.2019
Ja. Kinderspielplätze müssen sicher sein und sollten daher regelmässig gewartet werden. Bei Unfällen infolge mangelhaften Unterhalts haftet die Gemeinschaft. Zwar übernimmt die Krankenkasse des verunfallten Kindes die Behandlungskosten. Sie kann dann aber die Eigentümer des Spielplatzes für die Ausgaben belangen. Für einen solchen Fall sollte die Eigentümergemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
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