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12.11.2019
Nein. Da der Verkäufer Sie zu Hause überrumpelt hat, handelt es sich um ein Haustürgeschäft. Wird ein solches innert 14 Tagen widerrufen, hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, und er muss die erhaltene Ware zurückgeben. Diese Rückabwicklung des Vertrags hat am Wohnsitz des Konsumenten zu geschehen. Sie können also darauf beharren, dass der Verkäufer die Matratze bei Ihnen abholt.
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