Ist der Gerichtsstand auch der Betreibungsort?
«Ich habe mit einem Handwerker aus dem Kanton Zug einen Vertrag ab-geschlossen. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten vereinbarten wir Zürich. Der Handwerker schuldet mir Geld, und ich möchte ihn betreiben. Muss ich die Betreibung nun ebenfalls in Zürich einleiten?»
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