Muss ich bei Befangenheit die Kesb einschalten?
«Meine Mutter hat einen Vorsorgeauftrag verfasst und mich als ihren Vertreter eingesetzt. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) hat den Auftrag bestätigt. Nun ist mein Vater gestorben. Er hat ein Testament verfasst und uns Kindern seinen Nachlass vermacht. Meine Mutter wurde übergangen. Muss ich die Kesb informieren?»
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