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Ja. Arbeitslose Werkstudenten haben Arbeitslosengeld zugut, wenn sie vermittlungsfähig sind. Das heisst: Sie müssen bereit und in der Lage sein, neben Ihrem Studium mindestens einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie nur für kürzere Zeitspannen oder nur vorübergehend arbeiten können, etwa in den Semesterferien.
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