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09.11.2022
Ja. Sie können Ihr Besichtigungsrecht vor Gericht durchsetzen. Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter Besichtigungen zu gestatten, soweit diese für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf notwendig sind. Solche Besichtigungen müssen frühzeitig angekündigt und Störungen des Mieters so klein wie möglich gehalten werden. Am besten fordern Sie den Mieter mit einem eingeschriebenen Brief auf, einen Ihrer Terminvorschläge zu bestätigen oder selbst Termine vorzuschlagen. Und teilen Sie ihm mit, dass Sie das Besichtigungsrecht gerichtlich einfordern werden, wenn er sich weiterhin weigert, den Zutritt zu gewähren.
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