Inhalt
Ja. Wer ein Vermächtnis zugesprochen bekommen hat, nimmt zwar nicht an der Erbteilung teil. Aber man kann von den Erben den betreffenden Vermögenswert oder Gegenstand einfordern. Der Anspruch richtet sich gegen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft, sofern im Testament nicht ausdrücklich etwas anderes steht. Falls die Erbengemeinschaft die Überweisung verzögert oder verweigert, können Sie auf Herausgabe des Vermächtnisses klagen. Die Klage verjährt erst nach zehn Jahren.
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