Kann ich nur das gesamte Freizügigkeitsgeld beziehen?
«Ich bin 63 Jahre alt und arbeitslos. Nun möchte ich einen Teil meines Vorsorgegeldes vom Freizügigkeitskonto beziehen. Bei der Kantonalbank sagte man mir, ich könne nur das ganze Kapital beziehen. Stimmt das?»
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